Location Based Services kontra Datenschutz?
Peter Schaar ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz. Also jemand, der den Blick auf die Rechte des Users, des „kleinen Mannes“ richtet … und manchmal Dinge moniert, die so manchem Konzern nicht ganz in den Kram passen.
Nun hat Herr Schaar auf der CeBIT ein interessantes, weil „gehyptes“ und für die Konzerne möglicherweise lukratives Business angesprochen, das quasi vor der Tür steht: Location Based Services. Darunter versteht man Dienste, die zum Beispiel per Handy standortbasiert Shopping-Empfehlungen, Navigationshinweise, Hoteltipps und vieles andere mehr versprechen. Damit das funktioniert, muss natürlich der Standort des Nutzers bekannt sein. Und möglichst viele Profildaten – schließlich wäre die McD-Werbung für den Gourmet ebenso sinnlos wie der Hinweis auf das Spitzenrestaurant für den Fastfood-Jünger.
Doch zurück zu Herrn Schaar. Der betonte nämlich, dass die Betreiber von Location Based Services aus Sicht des Datenschutzes die Zustimmung eines jeden Nutzers braucht, um diese Services überhaupt anbieten zu können. Ja, mehr noch: Die Einwilligung kann nicht pauschal erfolgen, sondern der Nutzer muss jederzeit in der Lage sein, sie zu widerrufen – auch zeitlich befristet. Und zudem hat der Nutzer das Recht, die über ihn gespeicherten Daten einzusehen und eine Löschung zu veranlassen. Keine rosigen Aussichten für die Diensteanbieter … aber ein wenig Hoffnung darauf, nicht ganz zum Spielball der Anbieter zu werden.