Online-Shopping: Kauf-Verhinderungs-Methoden
So ist es mir heute wieder einmal ergangen, als ich eine Software-Lizenz erwerben wollte. Alles klappte wunderbar, bis ich meine Adresse (zugleich die Rechnungsadresse) eingegeben hatte und zum Bezahlen schreiten wollte:
Error
The originating country determined for your IP Address did not match the country provided for your billing address.
Also zu deutsch etwa: Ihre IP-Adresse stammt aus einem anderen Land als die von Ihnen angebene Rechnungsadresse. Ja, stimmt! Ich sitze gerade im Büro in Wien, aber die Rechnungsadresse ist Deutschland. So würde ich ja verstehen, wenn ein Online-Shop stutzig wird, solange ich Erstkunde bin. War ich aber nicht – im Gegenteil: Eingeloggt mit meinen Kundendaten und einer Kundenhistorie über mehrere Jahre. Blöd. Und eine Alternative gab es auch nicht – zumindest wurde kein Lösungsweg vorgeschlagen. Und die Zahl der Online-Shops, die solche Überprüfungen vornehmen, nimmt ständig zu. (Übrigens: Technisch gesehen ist diese Überprüfung gar nicht aufwändig: ip2nation.com.)
Der Durchschnittskunde steckt dann an dieser Stelle in einer Sackgasse. Entweder kann er warten, bis er wieder in seinem Heimatland ist – aber das ist in vielen Fällen unpraktisch oder auch ungewünscht (z.B., wenn die Software sofort benötigt wird oder es sich um ein Sonderangebot oder einen spontanen Kaufimpuls handelt). Oder er gibt jemandem „zuhause“ seine Login- und Kreditkartendaten … aber das ist nicht nur fahrlässig, sondern sogar illegal. Fazit: In etlichen Fällen wird hier der Kauf geschickt vereitelt.
Es gibt übrigens weitere Methoden, die zum Frust beim Online-Einkauf führen können. So benötigt man bei einem großen deutschen Online-Shop einen speziellen Freischaltcode für ESD-Käufe (Electronic Software Distribution), den man bei der Kundenregistrierung einmal bekommen und sich dann ausgedruckt hat. Aber immer, wenn ich gerade einmal dort auf die Schnelle eine Software kaufen will, habe ich natürlich diesen Code nicht griffbereit.
Nun, wie gesagt: Ich habe durchaus Verständnis für den Online-Anbieter. Aber vielleicht sollte man diese Kontrolle für Stammkunden ausschalten (wie auch immer man „Stammkunde“ dann definieren will). Oder zumindest eine Hilfestellung geben, wie der Kauf doch noch zustande kommen kann – z.B. verzögert mit manueller Bestätigung. Nun – in diesem Fall habe ichdank des guten Kundenservice und über eine Beschwerdemail doch noch meine Bestellung aufgeben können … fragt sich nur, wie viele Kunden diesen Schritt gehen, wenn er ihnen nicht explizit angeboten wird.