Beweiswert von E-Mails
Digitale Dokumente wie beispielsweise E-Mails haben vor Gericht in der Regel keinen eigenen Beweiswert. „Der Kunde kann sich jederzeit darauf berufen, dass er einem Vertragsangebot nicht oder zumindest nicht mit einem bestimmten Inhalt zugestimmt hat – und wird damit in den meisten Fällen Erfolg haben. Denn die Gerichte, die elektronischen Dokumenten bisher eine gewisse Beweiskraft zugebilligt haben, sind in der deutlichen Minderzahl“ – E-Mails: Vor Gericht – nur Schall und Rauch.