eBay: Höhere Gebühren durch neue EU-Richtlinie
Eine neue EU-Richtlinie bezüglich der Einführung der Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen, die im Juli in Kraft tritt und die auch E-Commerce-Anbieter der Mehrwertsteuerpflicht unterwirft, die ihren Firmensitz außerhalb der Europäischen Union haben, nimmt eBay zum Anlass, die Gebühren zum Teil erheblich zu erhöhen. Im Gegenzug werden auch einige Positionen billiger.
Interessant ist das Ganze auch, da es wieder einmal die Probleme des „gemeinschaftlichen“ Wirtschaftsraumes der EU vor Augen führt. Während nämlich für Anbieter mit deutschem Wohnsitz 16 Prozent Mehrwertsteuer anfallen, sind es für Österreicher beispielsweise 20 Prozent und für Schweden gar 25 Prozent. Gewerbliche Verkäufer sind von der Umsatzsteuer allerdings bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen befreit, wenn sie eBay rechtzeitig ihre USt-ID mitteilen. eBay will in Kürze ein entsprechendes Formular bereitstellen. Das Kleingedruckte dazu:
Alle Daten, persönliche Daten eingeschlossen, die mit diesem Antrag auf Nettorechnung in Zusammenhang stehen, einschließlich der oben genannten Ust-IdNr., werden gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unserer Datenschutzerklärung in die Vereinigten Staaten von Amerika und andere Länder übermittelt, dort gespeichert, verarbeitet und genutzt. eBay behält sich das Recht vor, hinsichtlich Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Ihrer Steuereinstufung (z.B. zu Mehrwertsteuerzwecken als EU-Unternehmen) von Ihnen, Behörden oder anderen Stellen, die gesetzlich dazu berechtigt sind, Nachweise anzufordern. Diese Daten werden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unserer Datenschutzerklärung gespeichert, verarbeitet und genutzt.
Die zusätzliche Bürokratie, die damit nicht nur eBay, sondern auch zahlreiche andere Online-Anbieter und natürlich deren Kunden trifft, entbehrt wieder einmal nicht einer gewissen Komik.