Gesetzlich: Mit dem UWG gegen Spam?
Die Bundesregierung hat eine Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verabschiedet, die Verbraucher unter anderem besser vor Spam schützen soll. Demnach ist der Verbraucher nun ein „schützenswertes Objekt“, Spamming per Mail, Fax oder SMS gilt als unlautere Wettbewerbshandlung und ist nun auch nach Art. 13 der neuen Datenschutzrichtlinie über elektronische Kommunikation unzulässig.
Fraglich bleibt nur, wie sich die Konsumenten gegen die Spam-Attacken praktisch wehren sollen, wenn die Urheber nicht auffindbar sind oder gar vom Ausland aus agieren… (Quelle: Golem.de)