Mein Leben mit GMX
Manchmal weiß man ja nicht, ob man lachen oder weinen soll… Zumindest ergeht es mir derzeit so mit einem kostenpflichtigen GMX-Account. Vor Kurzem nämlich erhielt ich (per Briefpost, nicht per E-Mail) eine Mahnung über eine offenstehende 6-Monats-Rechnung. Der Betrag hätte nicht eingezogen werden können, es seien zusätzliche Kosten entstanden (die aber nicht explizit aufgeführt waren) und ich solle das Ganze jetzt per Fristsetzung begleichen.
Allerdings: Es liegt eine Einzugsermächtigung vor, alle Angaben dazu sind korrekt und vollständig. Was macht man also in einem solchen Fall? Man wendet sich an die angegebenen Service-Adresse per E-Mail. Und da es um Kontodaten, Kundennummern und ähnliches geht, will man das ja nicht unbedingt ganz unverschlüsselt tun. Aber GMX hat da was. Nennt sich Einschreiben und basiert darauf, dass der Empfänger eine Benachrichtigung bekommt und dann die Nachricht selbst mit einem Code vom GMX-Server abrufen muss. Dafür bekomme ich dann die Bestätigung. Ist doch klasse … und endlich kann ich diese Funktion mal nutzen. Also Nachfrage verfasst und per GMX-Eischreiben verschickt.
Kurz darauf eine E-Mail vom Kundensupport:
Sehr geehrter Herr Stolpmann,
vielen Dank fuer Ihre eMail.
Leider koennen wir die von Ihnen eingereichte E-Mail per Einschreiben aus Sicherheitsgruenden nicht oeffnen. Somit bitten wir Sie uns Ihre Anfrage als reinen E-Mail-Text erneut einzureichen. Vielen Dank!
Mit freundlichen Gruessen
xxxx xxxxxx
Rechnungsstelle
GMX GmbH
Man stelle sich das vor: Das von GMX hochgelobte Feature Einscheiben kann man bei GMX selbst leider nicht nutzen – aus Sicherheitsgründen. Ich habe zwar angefragt (per normaler E-Mail), warum dies denn der Fall sei und wie man dann den Dienst bewerben könne … allerdings ohne eine Antwort zu bekommen. Dafür habe ich dann nochmal meine Rückfrage zur Mahnung als „plain text“ E-Mail versandt. Und siehe da – ich habe eine Rückantwort bekommen:
Sehr geehrter Herr Stolpmann,
vielen Dank fuer Ihre E-Mail, die wir Ihnen gerne beantworten.
Die Mahnung können Sie als gegenstandslos betrachten, da wir garnicht versucht haben abzubuchen. Wir werden den offenstehenden Betrag in Höhe von xx,xx EURO erneut abbuchen.
Wir wuerden uns freuen, wenn wir Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet haben.
Mit freundlichen Gruessen
xxx xxxxxxxxx
Rechnungsstelle
GMX GmbH
Arghhh, nein: Da hat irgendwer nicht zu meiner Zufriedenheit gearbeitet. Ganz im Gegenteil. Und wieso erneut abbuchen, wenn wir garnicht versucht haben abzubuchen. Hilfe………….