Webseite-Betreiber haften für User-Kommentare
Nochmal Heise: Das Landgericht Trier hat entschieden, dass Betreiber einer Website regelmäßig Gästebücher auf problematische Inhalte hin kontrollieren müssen. Ansonsten mache man sich automatisch den Inhalt der Eintragungen zu Eigen und handele daher möglicherweise rechtswidrig.
Was für Gästebücher gilt ist dann wohl für Foren und Kommentarfunktionen nur recht und billig. Und genau das ist auch der Grund, warum wir bei eDings bisher keine User-Kommentare erlauben: bei Hunderten von Einträgen wäre es extrem aufwändig, laufend die Kommentare daraufhin zu überprüfen, ob sie illegal, rechtswidrig, beleidigend oder ehrverletzend sein könnten…