Die Krux mit den Online-Angeboten
Hey Leute!
Da dachte ich, bei Karstadt.de ein Schnäppchen zu machen (256 MB RAM für knapp 2 Euro) – und dann muss ich feststellen, dass ich mich auf die Preise auf der Website gar nicht verlassen kann.
„Eine bedauerliche Fehleingabe bei der neuen Preisliste“ heißt das dann. Und dass eine Preisauszeichnung alleine noch keinen Rechtsanspruch begründet. Nicht der Online-Anbieter macht demnach ein Angebot, sondern erst der Kunde. Nämlich wenn er bestellt. Eine Online-Bestellung ist also nur ein Angebot zum Kauf. Uppps.
Bei Karstadt ist die Sache aber noch komplizierter. Selbst wenn ich eine Bestätigung für meine Bestellung erhalte, ist damit laut AGB noch keine Auftragsannahme verbunden. Für Karstadt kommt eine Auftragsannahme erst zu Stande, wenn die die Ware aussenden. Und eD ist der Dumme!
Irgendwie ist das ja schon interessant. Ich komm‘ mir da ja wie ein Dödel vor, wenn ich selbst nach der Bestellbestätigung nicht mal sicher sein kann, dass ich meine Bestellung auch bekomme. Optimal zur Neukundengewinnung geeignet: Ich empfehle Lockangebote in Verbindung mit einem hohen Mindestbestellwert … später kann man ja immer noch die Lieferung der Lockangebote verweigern und nur die überteuerten zusätzlich bestellten Produkte ausliefern!
Nur mal so … Euer eD