Domainfrust und Domainlust
Golem berichtet über eine Entscheidung der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hamburg zum Domainrecht: Das Gericht sieht keine Verwechslungsgefahr zwischen handy.de und handy.com. Der angesprochene Verkehrskreis nehme nicht an, dass „handy“ an sich im Geschäftskreis der Klägerin unterscheidungskräftig sei oder der Inhaber der Domain „handy.de“ auch alle anderen „handy“-Domains besitzen müsse, so das Landgericht. Auch […]