Meteodata will wegen Links und Content-Klau nun vor EuGH ziehen
Wie die futureZone berichtet, ist der Wetterinformationsdienstleister Meteodata in Österreich mit dem Antrag auf Einstweilige Verfügung gescheitert, einer Baufirma die Einbindung von Wetterkarten von Meteodata.at mittels Frame zu untersagen. Meteodata hat in den vergangenen Jahren Hunderten Website-Betreibern Rechnungen geschickt, weil diese Urheberrechte von Meteodata durch Einbindung von Wetterkarten in Websites oder auch nur durch das Legen direkter Links auf Wetterkarten verletzt haben sollen. Nun will Meteodata zum Europäischen Gerichtshof gehen und ein Grundsatzurteil erwirken. Allerdings sollten alle, die sich jetzt freuen, weil das OHG in Österreich die freie freie Verwertung von Content als rechtmäßig erklärt hat, die ausführliche Urteilsbegründung genauer anschauen: Die Richter haben nämlich nur für diesen Fall entschieden, dass eine unzulässige Werkbearbeitung der Ausgangsseite nicht vorliegt, da es sich bei der Meteodata-Site um kein Werk im Sinne des UrhG handelt und dass eine Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch des Nutzers weder sittenwidrig noch wettbewerbswidrig sei – zumal direkt unter den aufrufbaren Wetterkarten jeweils ein deutlich lesbarer Copyright-Vermerk auf Meteodata hinweist und der als Link ausgeführt ist. Meteodata will jedenfalls weiterhin gegen „unrechtmäßige Nutzung“ ihrer Inhalte vorgehen.