c’t: Mit eBay (unfreiwillig) zum Unternehmer
Die c’t widmet sich in der aktuellen Ausgabe 19/03 dem Thema Online-Auktionen – mit interessanten Ergebnissen: So gelten viele Verkäufer bei eBay und Co. als Unternehmer, ohne es selbst zu wissen. Das kann zu unangenehmen Überraschungen führen, denn Unternehmer müssen im Unterschied zu Privatverkäufern weitaus mehr Verantwortung und Risiken übernehmen.
Kommt es zu juristischen Streitigkeiten, hat man gegenüber Privatverkäufern weniger Handhabe als gegen Unternehmer. Doch als Unternehmer gilt bereits, wer bei eBay als Powerseller eingetragen ist, über einen längeren Zeitraum hinweg viele Verkäufe tätigt oder immer wieder Gleichartiges oder Neuware anbietet. Der Käufer kann – abgesehen von wenigen Ausnahmen – bei Unternehmen innerhalb von zwei Wochen vom Kauf zurücktreten. Außerdem haftet ein Unternehmen für den ordentlichen Versand der Ware. Bei Privatverkäufern reicht der Beweis, das Päckchen bei der Post abgegeben zu haben – kommt es nicht an, schaut der Käufer in die Röhre.
Private Verkäufer versuchen derweil gerne, ihren Pflichten zu entgehen. Der Käufer soll mit der Abgabe eines Angebots zugleich seinen Verzicht auf sämtliche Reklamationsrechte erklären. „Erstens gibt es keine Zwangsgarantie, und zweitens können sich auch private Anbieter durch solch einen Zusatz nicht vor der Verantwortung drücken, ihre Angebote ehrlich und sorgfältig zu beschreiben“, so c’t-Redakteur Peter Schmitz. Auch kommerzielle Anbieter, die von Käufern gleich im Vorfeld einen Verzicht ihrer Rechte fordern, haben laut c’t vor Gericht wenig Chancen. (Quelle: psz/heise)