BGH-Urteil zugunsten Dialer-Geschädigter
Mal ein positives Urteil: der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass Dialer-Opfer die erhöhten Gebühren für 0190- oder 0900-Mehrwertdienstenummer nicht bezahlen müssen, sofern man sich den Dialer unwissentlich einfängt und dem Anschlussinhaber kein Verstoß gegen seine Sorgfaltsobliegenheiten zur Last gelegt werden kann. Insbesondere gilt es nicht als fahrlässig, wenn kein spezielles Schutzprogramm installiert und keine Sperre von 0190/0900-Rufnummern veranlasst wurde. Trotzdem ist insbesondere ein geeignetes Schutzprogramm natürlich empfehlenswert.
Nachtrag: Für Geschädigte empfiehlt sich ein Besuch bei dialerschutz.de.