Verbrauchertäuschung durch veralteten Webauftritt?
Die Geldstrafe in Höhe von ca. 1.640 Euro zuzüglich der Verfahrengebühren wurden dem Restaurantbetreiber aufgebrummt, weil ein Gast sich wegen Fehlinformationen auf der Website des Restaurants beklagt hatte. Die Online-Speisekarte war hoffnungslos veraltet, die Preise waren nicht mehr aktuell. Geklagt hat aber – was dem Ganzen zusätzliche Brisanz verleiht – ein Restaurantbesitzer-Verband, den der Kunde schließlich kontaktierte und auf dessen Mängelrügen der Restaurantbesitzer ebenfalls nicht reagierte.
Rechtlich können die Fehlangaben als unlauterer Wettbewerb oder als Verbrauchertäuschung angesehen werden, zumal die Preisangaben nicht mehr stimmten. Interessant ist aber, dass der Restaurantbesitzer angab, ihm sei das Problem bekannt sei. Es fehle ihm aber an Zeit und auch an der notwendigen Kompetenz, um Äderungen an dem Auftritt vorzunehmen.
Ich kenne viele kleine Unternehmen, die genau aus diesen Gründen veraltete Websites haben. Irgendwann hat man mal ein Angebot zur Homepage-Erstellung angenommen oder ein Werksstudent oder „der Sohn vom Meier“ hat die Website irgendwann erstellt. Und seitdem stehen die Seiten im Netz und keiner kümmmert sich um sie. Auch wenn es im konkreten Fall um Neuseeland ging, ist es wahrscheinlich nur eine Frage der Zeit, bis bei uns die ersten Klagen wegen veralteter und irreführender Webseiten die Gerichte beschäftigen!