Zweitverwertungsabgabe für Online-Medien trifft auch tausende Weblogs
Ab 1.5.2005 wird in Deutschland die neue Zweitverwertungsabgabe für Online-Medien erhoben. So weit eigentlich bekannt. Die im Rahmen der Änderung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG §10.4a-p) eingeführte Regelung wurde aber in der Medien kaum beachtet, da sie scheinbar nur auf große Online-Magazine anzuwenden sei. Wie nun aber aus einer gemeinsamen Presseerklärung (auch als RSS!) des Bundesjustizministriums und der Verwertungsgesellschaft VG Wort bekannt wurde, ist das ein Irrtum: Es sind alle Webpräsenzen betroffen, bei denen „Einnahmen mithilfe nicht-originärer Seiteninhalte erzielt“ werden. Damit fallen auch quasi alle Weblogs unter die Regelung, die z.B. über Partnerprogramme Einnahmen erzielen.