Steuerliche Behandlung von Bannertausch
Linktausch unter Geschäftspartnern unterliegt der Umsatzsteuer und kann noch nach Jahren zu unangenehmen Nachforderungen des Finanzamts führen. Wie man das vermeiden kann? Durch gegenseitige Rechnungslegung zum Zeitpunkt der Leistung, also des Linktauschs. „Was Sie auf keinen Fall tun dürfen: Die Werbebanner kurz vor der Betriebsprüfung von Ihrer Homepage löschen. Denn der Betriebsprüfer hat sich lange […]