Wir wünschen …
… allen unseren Leserinnen und Lesern
einen guten Rutsch und
alles Gute im Neuen Jahr!
… allen unseren Leserinnen und Lesern
einen guten Rutsch und
alles Gute im Neuen Jahr!
Markus Stolpmann eDings live, more eStuff
Das Jahr neigt sich dem Ende zu … und das ist immer ein Anlass, ein wenig zurück und ebenso auch nach vorne zu blicken. Hier also meine ganz persönlichen Beobachtungen zu 2002:
Experten kritisieren E-Learning: Im Heise-Newsticker wird die Informationswissenschaftlerin Friederike Joedick vom Fraunhofer Institut für Integrierte Publikations- und Informationssysteme (IPSI) in Darmstadt zitiert: “Software-ergonomisch sind die Kurse oft katastrophal”, viele Angebote seien “geradezu ‘zusammengeschustert'”. E-Learner müssten sich zum Beispiel durch seitenlange Vorlesungsskripte scrollen, Lernplattformen seien mit Grafikelementen überfrachtet und E-Learning-Angebote würden ohne Lernkonzept und zu wenig praxisrelevant entwickelt. Frustration bei den Anwendern sei die Folge, Lernerfolge seien so nicht zu erzielen…
Nun, irgendwie kommt uns das alles doch bekannt vor. Tauschen wir doch “E-Learning-Plattform” durch “E-Commerce-Anwendung” aus, sagen wir statt “Kurs” “Webshop” und statt “E-Learner” “Online-Käufer”, statt “Vorlesungsskripte” “Hilfe-Texte” und “AGB” und statt “Lernerfolg” zum Beispiel “befriedigendes Einkaufserlebnis für den Anwender und Online-Umsatz für den Anbieter”.
Und so ist abzusehen, dass 2003 vielfach das Jahr der enttäuschten Erwartungen in “E-Learning” sein wird.
Erfolgreich wird jedoch sein, wer sich folgende Fragen stellt – und sie mit “Ja” beantworten kann:
Diese Fragen ehrlich zu beantworten kann eine wichtige Grundlage für Entscheidungen sein: Was können wir selbst leisten? Wo brauchen wir Experten? Wie können wir unsere künftigen Anwender in die Planung einbeziehen? Wie können wir unsere Praxiserfahrungen in die Entwicklung von Standards einfließen lassen?
E-Learning kann so nicht nur dem “E-Learner” neue Möglichkeiten eröffnen, sondern macht auch den Anbieter zum “Lernenden” in Sachen Online-Kommunikation.
eD, das kleine eDings eDings live
…in tzwaen’s brain: Weblogs im Jahr 2002 – unbedingt lesenswert!
Manchmal weiß man ja nicht, ob man lachen oder weinen soll… Zumindest ergeht es mir derzeit so mit einem kostenpflichtigen GMX-Account. Vor Kurzem nämlich erhielt ich (per Briefpost, nicht per E-Mail) eine Mahnung über eine offenstehende 6-Monats-Rechnung. Der Betrag hätte nicht eingezogen werden können, es seien zusätzliche Kosten entstanden (die aber nicht explizit aufgeführt waren) und ich solle das Ganze jetzt per Fristsetzung begleichen.
Allerdings: Es liegt eine Einzugsermächtigung vor, alle Angaben dazu sind korrekt und vollständig. Was macht man also in einem solchen Fall? Man wendet sich an die angegebenen Service-Adresse per E-Mail. Und da es um Kontodaten, Kundennummern und ähnliches geht, will man das ja nicht unbedingt ganz unverschlüsselt tun. Aber GMX hat da was. Nennt sich Einschreiben und basiert darauf, dass der Empfänger eine Benachrichtigung bekommt und dann die Nachricht selbst mit einem Code vom GMX-Server abrufen muss. Dafür bekomme ich dann die Bestätigung. Ist doch klasse … und endlich kann ich diese Funktion mal nutzen. Also Nachfrage verfasst und per GMX-Eischreiben verschickt.
Kurz darauf eine E-Mail vom Kundensupport:
Sehr geehrter Herr Stolpmann,
vielen Dank fuer Ihre eMail.
Leider koennen wir die von Ihnen eingereichte E-Mail per Einschreiben aus Sicherheitsgruenden nicht oeffnen. Somit bitten wir Sie uns Ihre Anfrage als reinen E-Mail-Text erneut einzureichen. Vielen Dank!
Mit freundlichen Gruessen
xxxx xxxxxx
Rechnungsstelle
GMX GmbH
Man stelle sich das vor: Das von GMX hochgelobte Feature Einscheiben kann man bei GMX selbst leider nicht nutzen – aus Sicherheitsgründen. Ich habe zwar angefragt (per normaler E-Mail), warum dies denn der Fall sei und wie man dann den Dienst bewerben könne … allerdings ohne eine Antwort zu bekommen. Dafür habe ich dann nochmal meine Rückfrage zur Mahnung als “plain text” E-Mail versandt. Und siehe da – ich habe eine Rückantwort bekommen:
Sehr geehrter Herr Stolpmann,
vielen Dank fuer Ihre E-Mail, die wir Ihnen gerne beantworten.
Die Mahnung können Sie als gegenstandslos betrachten, da wir garnicht versucht haben abzubuchen. Wir werden den offenstehenden Betrag in Höhe von xx,xx EURO erneut abbuchen.
Wir wuerden uns freuen, wenn wir Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet haben.
Mit freundlichen Gruessen
xxx xxxxxxxxx
Rechnungsstelle
GMX GmbH
Arghhh, nein: Da hat irgendwer nicht zu meiner Zufriedenheit gearbeitet. Ganz im Gegenteil. Und wieso erneut abbuchen, wenn wir garnicht versucht haben abzubuchen. Hilfe………….