Initiative für sicheres Einkaufen im Internet: “Mustershop”
Mehr als die Hälfte aller Online-Shops hat eklatante Sicherheitsmängel und entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Gerade mal fünf Prozent aller getesteten Shops arbeiten einwandfrei. Eine Gemeinschaftsinitiative von Openshop, dem Ulmer Softwareunternehmen Wilken, der TÜV Management Service GmbH, Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland, sowie Anwaltskanzlei GRAEFE Rechtsanwälte präsentieren nun auf mustershop.info einen beispielhaften Online-Shop.
Der Mustershop soll zeigen, wie Online-Händler typische Fehler vermeiden können. Häufig werden Kunden nicht über das Widerrufsrecht informiert, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind nur lückenhaft oder gar nicht vorhanden und oft fehlt sogar eine Anbieterkennzeichnung.
Der entwickelte Mustershop ist ein Beispiel für die Umsetzung der verschiedenen rechtlichen Vorgaben. Er berücksichtigt die seit dem 1.1.2003 gültige neue Preisangabenverordnung und will helfen, Abmahnungen aufgrund von Unkenntnis zu vermeiden. Er bietet Verkäufern einen Leitfaden hinsichtlich rechtlicher Sicherheit bei der Gestaltung eines Online-Shops.